Unternehmensleitlinien und Compliance Regeln

Präambel

Die Norbert Kordes Kabel und Leitungen GmbH u. Co. KG (nachfolgend ‚KORDES‘ genannt) bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen und sich darum zu bemühen ihre Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für das Unternehmen in letzter Konsequenz Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

1. Grundverständnis über gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung

KORDES übernimmt Verantwortung, indem es die Folgen der unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer, wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt.

Wir tragen im Rahmen unserer Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an unseren Standorten bei, an denen wir tätig sind. Wir orientieren uns dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit und am Respekt vor der Menschenwürde.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Unternehmensleitlinien gelten für alle Geschäftseinheiten der Norbert Kordes Kabel und Leitungen GmbH u. Co. KG.

2.2 Wir verpflichten uns, die Einhaltung der Inhalte der Unternehmensleitlinien auch bei unseren Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen unserer Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.

3. Eckpunkte gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung

Wir wirken aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

3.1 Einhaltung der Gesetze

KORDES hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen es tätig ist. Bei Ländern mit schwachem institutionellem Rahmen prüfen wir sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus dem eigenen Heimatland für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewandt werden sollte.

3.2 Integrität und Organizational Governance

3.2.1 KORDES orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethnie.

3.2.2 KORDES lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005) ab. Wir fördern auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

3.2.3 KORDES verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richten wir uns an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit den Aufsichtsbehörden pflegen wir einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang. Wir handeln zudem kartellrechtskonform.

3.3 Verbraucherinteresse

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich KORDES an verbraucherschützende Vorschriften (z.B. Eichgesetz) sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z.B. Jugendschutz) genießen besondere Aufmerksamkeit.

3.4 Kommunikation

KORDES kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen der Unternehmensleitlinien und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner werden sensibel und vertraulich behandelt.

3.5 Menschenrechte

KORDES hält die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217 A (III) von 1948) ein, insbesondere die nachfolgend genannten:

3.5.1 Privatsphäre Schutz der Privatsphäre.

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

3.5.3 Belästigung Schutz der Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.

3.5.4 Meinungsfreiheit Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

3.6 Arbeitsbedingungen

KORDES hält die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization = Internationale Arbeitsorganisation) ein:

3.6.1 Kinderarbeit Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind.

3.6.2 Zwangsarbeit Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art.

3.6.3 Entlohnung Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.

3.6.4 Arbeitnehmerrechte Die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen.

3.6.5 Diskriminierungsverbot Diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

3.7 Arbeitszeit

KORDES hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit ein.

3.8 Umweltschutz

KORDES erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die ihre jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. KORDES geht ferner verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um, gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration (Die 27 Grundsätze der „Rio Declaration on Environment and Development“ von 1992 als Ergebnis der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro).

3.9 Bürgerschaftliches Engagement

KORDES trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. Umsetzung und Durchsetzung

KORDES unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in den Unternehmensleitlinien beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden.

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